Luca - zu Tode gequält



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Die Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen haben zu der Tragödie des kleinen Luca eine parlamentarische Anfrage an die Justizministerin Dr. Berger eingebracht, die wir auszugsweise wiedergeben.

( Den gesamten Text finden sie unter der am Schluss angeführten Adresse )  

2597/J XXIII. GP

Eingelangt am 06.12.2007

Dringliche Anfrage der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Kollegin und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Gewalt gegen Kinder

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Durch die mediale Berichterstattung in den vergangenen Tagen, Wochen und Monaten sind wieder schreckliche Gewaltverbrechen an Kindern und Kleinkindern einer breiten Öffentlichkeit bekannt geworden. Besonders der schockierende Fall des 17-monatigen Luca, der nach langem Martyrium qualvoll sterben musste, ( -- ) haben verdeutlicht, dass Kindern in unserer Gesellschaft ein zu geringer Wert beigemessen wird und sie zu wenig vor Rechtsbrechern geschützt werden. erurteilt worden.

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Geradezu unerträglich ist die Tatsache, dass der schlimme Zustand des kleinen Luca den Behörden bekannt war - immer wieder wurde der Bub in Krankenhäuser in Tirol am Wohnort der Mutter und in Niederösterreich am Wohnort des Stiefvaters mit gebrochenen Armen, Hämatomen am ganzen Körper und sichtbaren Narben eingeliefert. Obwohl die Krankenhäuser die Behörden über den Zustand des Kindes informiert hatten, sah man bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft in Schwaz offenbar keinen Grund, wirksame Maßnahmen zum Schutz des Kleinkindes einzuleiten.

Nach Aussage des Obmanns des Vereins Dialog für Kinder, Günther Tews, ist das Schicksal des Buben jedoch kein Einzelfall: Rund 90 Prozent der Fälle von Kindesmisshandlung mit letztlich tödlichem Ausgang waren dem Jugendamt vorher bekannt.

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Wegen des skandalösen Zustandes des Kinderschutzes in Österreich und der schlicht unbegreiflichen Untätigkeit der Bundesregierung richten die unterzeichnenden Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Justiz nachstehende

Anfrage:

1. Frau Ministerin, sind Kinder in Österreich ausreichend vor Vernachlässigung und Straftaten geschützt?

a) Wenn ja, wie erklären Sie dann das Schicksal des kleinen Luca?

2. Wie beurteilen Sie als Mitglied des Kollegialorgans Bundesregierung das offensichtliche Behördenversagen im Fall des kleinen Luca in Österreich und in den 90 Prozent der Misshandlungsfälle mit tödlichem Ausgang, die den Behörden schon vorher bekannt waren?

4. Wie sollen Straftaten an Kindern aufgeklärt werden, wenn die für den Jugendschutz zuständige Behörde offensichtliche Anhaltspunkte einer Straftat ignoriert?

5. Sind ( im Fall Luca) strafrechtliche Ermittlungen gegen die Beamten der Bezirkshauptmannschaft in Schwaz aufgenommen (wegen Amtsmissbrauchs durch Unterlassen o.ä.) worden?

a) Wenn ja, wie ist der Stand der Ermittlungen?

b) Wenn nein, werden strafrechtliche Ermittlungen gegen die Beamten der Bezirkshauptmannschaft in Schwaz eingeleitet werden?

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7. Wo liegt nach Ihrer dienstlichen Beurteilung die Schwelle zur Strafbarkeit bei Beamten, wenn diese notwendige Maßnahmen zum Schutz der Kinder unterlassen? Bitte nennen Sie ein Beispiel dafür, was dem Kind geschehen muss, damit sich ein Beamter der Jugendwohlfahrt bei Kenntnis des Sachverhalts strafbar macht.

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10. Sollte es sich bewahrheiten, dass der Stiefvater des kleinen Luca für dessen Tod verantwortlich ist, wie rechtfertigen Sie es als für den Strafvollzug zuständige Ministerin dem leiblichen Vater des Buben und der Bevölkerung Österreichs gegenüber, dass der Stiefvater bei einer entsprechenden Verurteilung in den Genuss einer vorzeitigen Entlassung nach Ihrem Haftentlassungspaket kommen kann, obwohl er sich an dem wehrlosesten aller Opfer in der schändlichsten nur vorstellbaren Art und Weise vergangen hat?

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39. Frau Ministerin, in der Anfragebeantwortung am 17.10.2007 wurden Sie vom BZÖ mehrfach auf die Gefährdung von Kindern in Österreich hingewiesen. Noch vor sieben Wochen sahen Sie keinen Handlungsbedarf. Jetzt äußerten Sie sich kurz in der Kronenzeitung und gestern im Parlament. Warum musste der kleine Luca erst sterben, damit Sie dieses Thema beachten?

44. Ist es nach Ihrer dienstlichen Beurteilung als Mitglied des Kollegialorgans Bundesregierung zu verantworten, nach dem tragischen Tod des kleinen Luca dessen vierjährigen Bruder bei der Mutter zu belassen?

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In formeller Hinsicht wird verlangt, diese Anfrage gemäß § 93 Abs. 2 GOG-NR dringlich zu behandeln.

2597/J XXIII. GP

http://www.parlinkom.gv.at/PG/DE/XXIII/J/J_02597/fname_094134.pdf)



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